Freitag, 30. Juni 2017

Ein "historischer Tag" und historische Reminiszenzen

I.
Nein, wir Demokratinnen und Demokraten müssen erkennen, dass die Würde des Hohen Hauses während und nach der heutigen Abstimmung im Bundestag (im dereinst von Frau Süßmuth blauviolett-demokratisch bestuhlten Reichstagsinneren) von den Konfettigranaten der Grünen nicht beschädigt, sondern illuminiert wurde. Und dass die ergrauten Grünen das Parlament mit einem Kindergarten verwechseln, ist ihnen angesichts ihrer geistigen Gesamtverfassung auch gar nicht zu verdenken. Zur infantilen Freude gehört auch der Jubel der abgebrochenen Theologiestudentin und hochrangigen Protestantin in den entsprechenden Führungsgremien der Zeitgeistmanufaktur EKD. Es sei ein „historischer Tag“ - was immer die Dame, frisch und aufs neue liiert mit einem anderen Kirchenfürsten, unter historisch verstehen mag. Als Theologin weiß sie zumindest, dass die Evangelische Kirche seit 1945 immer auf der richtigen Seite steht.

Historisch war der Tag fraglos für Volker Beck, der sein ganzes Leben in den Dienst der edlen Sache gestellt hat. Amor vincit omnia. Entgegen allen Protestationen aus seinem Munde gab es ehedem für Beck keine altersmäßige Untergenze für grenzenlose Liebe. And, lest we forget: Zur Befeuerung der Liebesfähigkeit versorgte er sich bei Bedarf mit Crystal Meth beim Dealer auf der Nolle, was – nach einer Anzeige, Abtauchen in den krankheitsbedingten Untergrund, Wiederaufstehung und Rückkehr in die Arena der Politik– seinem Ansehen als Menschenrechtskämpfer für Sex samt Ehe für alle keinen Abbruch tat. Beck, von den NRW-Delegierten bei der Kandidatenkür für die Merkel-Wahl im September 2017 abgewählt, trat am „historischen“ Tag ab wie ein Gockel – er sprach sprach- und genderinsensiblel vom Sieg der Schwulen und Lesben - im Besitz aller Federn nach siegreichem Hahnenkampf.

II.
Ob und wie historisch die heutige Abstimmung „historisch“ zu nennen ist, wird mutmaßlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden – vorausgesetzt, dass einer der noch glaubensfesten Katholiken seine Ablehnung der L-S-etc-Ehe nach Karlsruhe trägt. Warum kaum noch ein Protestant – immerhin hat der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier (Protestant) das matrimonium-für-alle-Gesetz bereits für verfassungswidrig erklärt - außer den als „rechts“ kategorisierten konservativen sog. Evangelikalen am Segen des universellen Eheglücks zweifelt, erscheint historisch einleuchtend: Der Reformator und Begründer des – seit ca. 50 Jahren obsolet gewordenen - kinderreichen Hetero-Pfarrhauses Martin Luther erklärte die Ehe für ein „weltlich Ding“ und hielt nichts von dem von Rom (Ost- und West-Rom) begründeten Sakrament. Überdies genehmigte er dem Landgrafen Philipp von Hessen ein zweites Weib zur Befriedigung seiner überschäumenden Triebe. Die in den Leitungsgremien - wie der AStA den deutschen Universitäten „gewählt“ von einer verschwindenden Minderheit der Kirchensteuerzahler – anzutreffenden Progressivprotestanten wissen sich historisch auf der richtigen Seite, wenn sie wie stets meinen, politisch den Ton angeben zu dürfen.

Spätestens im September 2017 – bei den Koalitionsverhandlungen – wird man weitersehen. Bis dahin dürfen wir uns Gedanken über das in der letzten Woche vor den Parlamentsferien noch prestissimo inszenierte Spiel machen. Wer hat wen ausgetrickst? Martin Schulz, der von der „sozialen Gerechtigkeit“ zur „Ehegerechtigkeit“ überwechselte, Christian Lindner, der sich als Liberaler naturgemäß für einen liberalen Umgang mit der Verfassung stark machte, oder - von den „linken“ Klassenkämpfern ganz abgesehen – am Ende wieder einmal Merkel. Dass ihr beim „Brigitte“-Talkshow-Spektakel im Gorki-Theater der in bekannter Merkel-Diktion geäußerte Satz über die Gewissensfrage bei der Homo-Ehe gänzlich unerwartet von den Lippen ging – das mögen die von einem „Schabowski“-Versprecher Fabulierenden glauben.

Merkel parierte die von SPD und FDP eingeleiteten Wahlkampf-Manöver und hielt sich alle Koalitionsoptionen im Herbst d.J. offen. Der „Tagesspiegel“-Redakteur Malte Fleming vermutet sogar  ein noch raffinierteres Spiel: Merkel habe von vornherein den Gang nach Karlsruhe ins Auge gefasst und rechne mit einer negativen – zumindest „le mariage pour tous“ wieder einschränkenden - Entscheidung des BVerfG. http://www.tagesspiegel.de/politik/bundestag-beschliesst-ehe-fuer-alle-merkels-geheimer-plan-eine-spekulation/20001842.html. Dem sei, wie es sei...

III.
Dem Beobachter des grünen Konfetti-Kindergeburtstagsspiels im Bundestag drängen sich am Tag des 30. Juni gewisse historische Reminiszenzen auf. Am 30. Juni 1934 eröffnete der Reichskanzler - noch nicht "Führer und Reichskanzler" - Adolf Hitler vermittels SS (und diskreter Unterstützung seitens der Reichswehr) die erste große Mordorgie des NS-Regimes. Im Hotel Hanselbauer zu Bad Wiessee jagte Hitler höchstselbst seinen alten Kampfgefährten und Duzfreund Ernst Röhm ("Stabschef der SA") mitsamt dessen schwuler Entourage aus den Betten. Die Ermordung Röhms im Münchner Gefängnis Stadelheim überließ er am Tag danach dem SS-Helden Sepp Dietrich.

Bis zum sog. "Röhm-Putsch"  hatte der vom Putschisten zum Legalisten umgeschwenkte Braunauer Kritik am Lebensstil seiner alten Kämpfer mit den Worten „Meine SA ist kein Mädchenpensionat“ abgewiesen. Nach dem Massaker an seinen Genossen – die mörderische Entmachtung der nicht nur verbal sozialrevolutionär auftretenden SA wurde in weiten Kreisen mit Erleichterung aufgenommen – entdeckten die Nazis die bürgerliche Moral: Homosexualität galt fortan als artfremd verdammenswertes,  gemäß § 175 streng zu bestrafendes Delikt. Die schlimmen Erfahrungen aller in die KZs geworfenen Homosexuellen – und nicht wenige Morde an Trägern des „rosa Winkels“ - begründeten sodann den historischen Opferstatus der Schwulen.

Ist es statthaft, an diese betrüblichen historischen Fakten noch einige politisch inkorrekte Bemerkungen zu knüpfen? Abfällig über den „Hinterlader“ Röhm hatte sich der alte Reichspräsident Hindenburg geäußert - heute fraglos ein wichtiges Argument für die „Säuberung“ von entsprechenden Ortsbezeichnungen in deutschen Städten. Zu erinnern ist indes auch an den rhetorischen Abwehrkampf auf der – gesamten (?) - damaligen Linken gegen ihre braunen Feinde. Für sie hatte man die Bezeichnung „Sturmabteilung 175“ parat.

Noch einmal: Ist es historisch erlaubt, heute, im freiesten Staat der deutschen Geschichte usw., an derart unstatthafte Fakten zu erinnern? Verfällt derlei Erinnerung nicht besser der demokratischen damnatio memoriae? Gerät der Historiker dabei nicht leicht in den Verdacht von Maasens hate speech?

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