Freitag, 7. Juni 2013

Volker Becks Liebe zum Bundesverfassungsgericht

Volker Becks Liebe zum  Bundesverfassungsgericht 

Teufel auch, die www-Nachfrage nach meinen Blogger-Weisheiten ist in den letzten Tagen merklich abgesunken - schuld dran ist mutmaßlich die Faulheit des Bloggers, sofern keine globale "Boykottiert-den-bösen-Störenfried"-Kampagne  eingesetzt haben sollte. Man weiß ja nie in der global democracy... Andererseits: Die bei weitem höchste Zahl von Anhängern ("Aufrufer")  findet der Blogger seit Wochen in den USA, im transatlantischen Mutterland der Demokratie. Was kümmert mich da das nahezu vollständige Desinteresse im Lande des demokratischen Assad-Feindes Hollande?

Vorab ein Wort zur allgemeinen Freude über das unsalomonische Urteil des BVerfG: Der grün-rosa Menschenrechtsexperte Volker Beck - er ficht derzeit ob einer seinerzeit (in den 1980er und/oder noch in den 1990er Jahren)  natürlich nie proklamierten menschenrechtlichen Pädophilie-Proklamation  noch einen so oder so kostspieligen Rechtsstreit  mit dem CSU-Mann Dobrindt aus - freut sich, da "das Bundesverfassungsgericht uns (sic ! Wir = faschismusverdächtiger Gemeinschaftsappell) gut regiert".

Der Menschenrechtsexperte im Bundestag, juristisch ausgewiesen aufgrund eines abgebrochenen Studiums der Theaterwissenschaften, beweist seine profunde Kenntnis des Verfassungsrechts. Bislang hatte das BVerfG die Aufgabe, über die Einhaltung der Verfassung zu wachen, seit Kaisers Zeiten bestehende Gesetze, von der Legislative (a.k.a. Bundestag) neu beschlossene Gesetze sowie auf dem Verordnungswege zustandegekommene Rechtsakte auf ihre Vereinbarkeit mit dem GG  zu prüfen. Dass bei derlei Entscheidungen nicht allein "Buchstabe und Geist der Verfassung" maßgeblich sind, sondern qua Mehrheitsbeschluss  auch politische - und ideologische  - Präokkupationen den Geist der  obersten Rechtsinstanz - sofern nicht iure novo Europaeano bereits vom EuGh auf den zweiten Platz verwiesen - lenken, gehört zu offenen, wenngleich selten der Kritik unterworfenen Geheimnissen der Verfassungsmetaphysik. Wie einfach die Dinge liegen, wusste niemand besser als der heute (außer von  ein paar SPD-Parteiveteranen)  längst vergessene Herbert Wehner, der kurzerhand von den "acht Arschlöchern in Karlsruhe" sprach...

Dank Volker Beck hat sich nun ein staatsrechtlich neuer Zustand eingestellt: Seit der Homo-Splitting-Gleich-Begattungs-und-Partnerschafts-Grundsatz- gemäß- G 3,3 -Entscheidung des BVerfG regiert in diesem unserem Lande nicht mehr das souveräne "Volk", vertreten durch seine Vertreter, sowie die von den Vertretern meist koalitionär bestellte Regierung  unter der die Richtlinien der Politik bestimmenden Bundeskanzlerin, sondern das Bundesverfassungsgericht.

Laut Beck werden wir fortan gut regiert. Mit ihm freut sich auch der taz-Redakteur Jan Feddersen. Jeder darf jetzt lieben, wen und wie will. Er muss nur eingetragen sein, damit der  spießige Steuervorteil für Hetero-Ehebegatter und -begattete bzw. zu -begattende auch bei sonstigen Paarungen zum Zuge kommt. Nicht nur der Blogger meldet gewisse Bedenken an: Das gesellschaftlich befruchtende Splitting sollte auch bei anderen Partnerschaften (z.B. im Pflegeheim) oder bei ausgeprägter - teilweise mit Hundesteuer  belegter - Tierliebe möglich sein.

Zum Schluss: Der taz-Redakteur Jan Feddersen war eben jener Protagonist der veröffentlichten Meinung, der vorzeiten (1999) den Erstentwurf meines Kommentars zum damaligen Evang. Kirchentag der geistlichen Einkehr für abträglich befand...
À propos: Ich darf die treue Leser-Gemeinde - dazu die von den materiellen Chancen des bundesrepublikanischen  Schwulen-Splittings begeisterten Neuleser - meiner www.  Unz(w)eitgemäßen Betrachtungen zur (nochmaligen?) Lektüre meines Blogs vom 24.04.2013 ("Glockenläuten zum Kirchentag") ermuntern.

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