Mittwoch, 10. September 2014

Die Errungenschaften der neuen deutschen Rechtsordnung

Lesenswert in der "Qualitätszeitung" FAZ sind die Leserbriefe. In der  heutigen  Ausgabe (Nr.210  v. 09.09.2013, S. 6) bezieht der Frankfurter Professor Dr. Axel Schönberger Stellung gegen Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Mit dem Satz, "die islamische Rechtsordnung der Scharia werde [Konjunktiv in der Zitation Schönbergers, apodiktischer Indikativ im Originalzitat] auf deutschem Boden nicht geduldet" hatte de Maizière auf den Auftritt einer mit uniformähnlichen Warnwesten ausgestatteten "Sharia Police" - selbst die wenngleich nicht unbedingt  im  Habermasschen  Sinne universalistisch orientierten Salafisten bedienen sich des Englischen als global Pidgin - in Wuppertal, dereinst eine kalvinistisch-pietistische Hochburg, reagiert hatte.

Dass derlei  Worte bestenfalls  als populistische Scharfmacherei zu werten sind, entnehmen wir dem Leserbrief des o.g. Professors. Er belehrt den Innenminister Dr.jur. de Maizière über die in der Bundesrepublik herrschende Rechtspraxis, wonach in Rechtsfällen von Muslimen, die aus Ländern mit der Scharia als Rechtsgrundlage, "deutsche Gerichte ihrer Rechtsprechung seit langem (?) auch die Scharia zugrunde[legen]." Im einzelnen betreffe die von "deutschen Gerichten" - der indefinite Artikel lässt auf  juristische Beliebigkeit schließen - geübte Praxis  "Ehescheidungen, Unterhaltszahlungen an Zweit-, Dritt-, oder Viertfrauen, Aufteilungen von Witwenrenten einer polygamen muslimischen Ehe oder auch erbrechtliche Fälle, in denen Söhnen gemäß der Scharia ein größerer Anteil am Erbe als Töchtern zusteht."

Die Begründung von derlei "seit langem" - denkt der Jurist Schönberger an eine als Entgegenkommen an den samt Anhang ab 1941  in Berlin residierenden Großmufti von Jerusalem von NS-Juristen ersonnene Rechtsauslegung? - praktizierten Rechtsordnung zielt ins Universalistische und lautet wie folgt: "Selbstverständlich wendet die deutsche Justiz in Zeiten der Globalisierung auch islamisches Recht an, sofern es nicht zu den Grundrechten und unserer öffentlichen Ordnung in Widerspruch steht." Nur derjenige Leser (sc. dem Gleichheitsprinzip und der Gleichstellungspraxis gemäß auch diejenige Leserin), dem/der Art. 3, (2) GG und Art. 6 GG (im Grundrechtskatalog)  nach all den Debatten über die - in der Scharia m.W. nicht vorgesehene - Homo-Ehe noch immer nicht geläufig sind, wird an der Formulierung "selbstverständlich" Anstoß nehmen. Bekanntermaßen duldet die metaphysisch gemeinte Formel "selbstverständlich" keinen Widerspruch, was schon die amerikanischen Revolutionäre um Thomas Jefferson wussten.

Der Jura-Professor räumt ein, dass es "durchaus Staaten [gibt], welche ausländisches Recht und damit auch die Scharia grundsätzlich nicht dulden." Doch in Deutschland sei dies nicht der Fall, "entgegen der Äußerung des Bundesinnenministers [wird] die islamische Rechtsordnung der Scharia  in weiten Teilen auf deutschem Boden nicht nur geduldet, sondern ständig angewandt." Dass derlei Rechtspraxis die staatliche Rechtseinheit untergräbt, scheint den Rechtsprofessor nicht zu irritieren, im Gegenteil, er rechtfertigt sie mit dem Gleichheitsgrundsatz: "Eine [sic!] Verbot der Anwendung der Scharia etwa bei der Bemessung  von Witwenrenten polygamer Ehen hätte beispielsweise die Benachteiligung von Zwei-, Dritt- oder Viertfrauen zur Folge." Offenbar geht es dem Autor dieses Satzes auch um mehr Gerechtigkeit in der globalisierten Welt.

Dass der Frankfurter Rechtsprofessor die in Ländern wie Saudi-Arabien geübte, das Vier-Frauen-Limit transzendierende Ehe- und Familienpraxis in seiner Argumentation nicht erwähnt, sei ihm nachgesehen. Schließlich geht es ihm um die höheren Werte unserer neuen deutschen Rechtskultur. Vor dem Hintergrund unserer Vergangenheit und gemäß dem Diktum unseres Gauck-Vorgängers Wulff haben wir die neue interkulturelle Rechtsordnung als "Bereicherung" zu verstehen. Wer dagegen Zweifel anmeldet, da ihm - ganz anders als dem Geschichtsdenker vor 100 Jahren - der reale Untergang des Abendlandes vor Augen steht, wer wie de Maizière "auf deutschem Boden" keine andere Rechtsordnung dulden will, wird nicht nur von Schönberger zurechtgewiesen. Für die nächsten Tage haben die Islamverbände (Plural) Demonstrationen gegen den in Nazistan obwaltenden  "Rassismus" angekündigt. Die Demos werden sich vermutlich bis zum 3. Oktober 2014 hinziehen. Sie erinnern daran, dass die neue Rechtsordnung  der Pflege unserer Willkommenskultur dient.




























1 Kommentar:

  1. Zur Rechtsordnung / Unrechtsordnung in Deutschland.
    Für den Bürger waren die heimlichen Aktivitäten der DDR-Führung und der Stasi durch den Volksmund und das Fernsehen der BRD relativ durchsichtig gewesen. Nach heutiger Erkenntnis ist das bundesdeutsche System zur Verdummung der Bürger wesentlich ausgeklügelter. Besonders im Justizwesen wird ganz krass die Parallelwelt zur offiziell propagierten Demokratie deutlich. Dieses System ist psychologisch durchdachter und hat den Vorteil in allen wesentlichen Parteien, Vereinigungen und Medien ihre Leute in der Führung sitzen zu haben. Zudem haben diese Herrschaften die Absicht, ein Ausbeutungs- und Unterdrückungssystem zu schaffen, dass Analogien zum Nationalsozialismus vermuten lässt. Anzeichen dafür sind jedenfalls vorhanden. Ein Staat ist nicht demokratisch, wenn unter der Oberfläche unlegitimierte und despotische Kräfte das Ruder in der Hand haben. Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/). Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform, vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740. Einen Rechtsstaat haben wir nicht, vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134. Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Die historischen Erfahrungen lassen vermuten, dass für die Mentalität der Deutschen eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung ungeeignet ist, vgl. http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf. Die Türen werden geöffnet für eine Gesinnungs-Justiz, in der das Recht auf freie Rede begraben wird. Deutschland flirtet mit der Diktatur, vgl. http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/11/11/polizei-staat-soll-gesinnung-ueberwachen-deutschland-flirtet-mit-der-diktatur/. Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen, stellt Prof. Albrecht fest- https://www.youtube.com/watch?v=uOT1CkVyS18. Die Organisationsstrukturen des kaiserlichen Obrigkeitsstaates blieben bis heute erhalten. Die deutsche Gewaltenteilung steht nur auf dem Papier- vgl. http://www.gewaltenteilung.de/idee. Grundgesetz, Verfassung und Verfassungsschutz werden für den Obrigkeitsstaat und die Diktatur zurechtgebogen. Die Verhältnisse werden uns als Rechtssicherheit angepriesen-http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22781/rechtssicherheit. Ein Problem für sich war und ist der einseitige Gebrauch und Missbrauch von Macht und Recht- vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf.

    AntwortenLöschen