Donnerstag, 19. März 2015

Kopftuch-Pluralismus

Dank der zahlreichen Aufrufe des letzten Tages sieht sich der Blogger zu einem Eintrag aufgefordert. Deshalb ein kurzer Kommentar zum Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ehedem oder noch bekannt als diejenige Institution unseres politischen Systems,  dem die Bürger (sc. -innen) das größte Vertrauen entgegenbringen. Nach dem letzten Urteil (6:2), das einen früheren, gegenteiligen Urteilsspruch zum Verhüllungstuch frommer Neubürgerinnen revidiert, sind Zweifel an Ideologie und Weisheit unserer Verfassungshüter und -innen  angebracht.

Vor Jahren stellte sich der Zweite Senat des BVfG noch auf die Seite des Landes Baden-Württtemberg, das der von ihren Islam-Oberen vorgeschickten Lehrerin Fareshda Ludin das Tragen des Glaubenssymbols in der Schule untersagt hatte. Der Erste Senat des  BVfG begründet sein nunmehr entgegengesetztes  Kopftuch-Toleranzedikt mit dem Recht auf Religionsfreiheit sowie dem zum heiligsten acquis constitutionelle  erhobenen Pluralismus-Konzept des "weltanschaulich neutralen" Staates. Wenn es denn realiter so wäre! Zum einen erregen sich radikale Liberale seit langem darüber, dass die Kirchen in vielerlei Hinsicht - nicht allein  über die staatlich eingetriebene Kirchensteuer - nach wie vor Privilegien genießen, während oft dieselben Liberalen (inklusive der Grünen) aus multikulturellem Enthusiasmus beklagen, dass den diversen Islamverbänden derlei Rechte noch immer versagt seien. Der Laizismus hört dort auf, wo es um die vermeintlich missachteten Rechte der Neubürger geht. Logik, man weiß es,  gehört nicht unbedingt zum geistigen Inventar politischer Protagonisten.

Ironisch erscheint die Haltung der Kirchen, die sich von dem Kopftuch-Urteil Chancen auf die Rückkehr von Kreuzen oder Kruzifixen in Schulen oder anderswo erhoffen. Dass sie dabei bei den Verfassungsrichtern, welche vor Jahren einer Anti-Kruzifix-Klage im Klassenzimmer - teilweise - stattgegeben haben, Unterstützung finden könnten, ist kaum anzunehmen. Immerhin war die Begründung des  (im argumentativen Notfall menschenrechtlichen ???) Kopftuchrechts auf dem Haupt einer muslimisch frommen Lehrerin im Sinne des Wertepluralismus erhellend: Es unterrichteten ja auch Nonnen mit ihrer spezifischen Tracht in deutschen Schulen. Meines Wissens tragen Nonnen ihre Haube allein in katholischen Schulen oder im Religionsunterricht, nicht in jedem beliebigem Schulraum des bundesrepublikanischen Bildungswesens. Aber wen schert ein solch kleiner Unterschied?

An dieser Stelle ein Nachtrag: In der FAZ  (07.05.2015, S. 13) hat man der aus Afghanistan stammenden Fereshta Ludin - sie unterrichtet nach Scheidung von ihrem deutsch-alemannischen Ehemann nicht mehr in Baden-Württemberg, sondern an einer islamischen Privatschule im multikulturellen Berlin - Platz für eine Kopftuch-Apologie in eigener Sache eingeräumt. Frau Ludin polemisiert gegen die kemalistische Kopftuch-Gegnerin Necla Kelek sowie insbesondere gegen die für ihre polemische Begabung bekannte Alice Schwarzer, die in ihrer "Emma" Frau Ludin vorgeworfen hatte, sie habe  einst  bei den Taliban einen "Urlaub" verbracht. Auch dass sie eine "Islamistin" sei, erklärt Frau Ludin für "völligen Unsinn". Der Lehrerin Ludin geht es "in diesem Land" nur um die Verteidigung ihrer spezifisch feministischen Wahlfreiheit. "Mir ist wichtig, dass jede Frau ihren persönlichen Weg findet - ob mit oder ohne Kopftuch."

Beruhigend für Kopftuch-Skeptiker könnte der Schlußsatz des Artikels wirken, wo Frau Ludin noch einmal betont, was sie "schon mehrfach gesagt" habe: "Schaut uns in die Augen. Und nicht auf den Kopf!" Immerhin: Frau Ludin kämpft nicht - noch nicht? - für das Recht der Ganzkörperverschalung. Eine Frage lässt sie - sowie der BVfG - offen: Welche Organisation animierte und bezahlte Frau Ludins Kampf durch die Instanzen?

Wie dem Vormarsch des Kopftuches, das von allen türkischstämmigen Alewiten und Kemalisten vehement abgelehnt wird, in der wertepluralistischen Bundesrepublik beizukommen  ist, liegt jenseits der politischen Möglichkeiten des Bloggers. In seiner Hilflosigkeit kommt ihm als Alternative der Laizismus à la francaise in den Sinn. So recht glücklich sind die Franzosen damit angesichts der Verhältnisse in den Banlieues inzwischen auch nicht mehr.

So bleibt als kleine Hoffnung im bundesrepublikanischen Wertepotpourri, dass Niqba, Schador und Burka - wederum als Ausdruck und Steigerungsformen des religiösen Wertepluralismus - vorerst nicht zur pädagogischen Grundvoraussetzung des auf diversity ausgerichteten Wertekanons in den Schulen gehören. Im übrigen hat das BVfG eine Hintertür offen gelassen: Wenn es wegen einer Kopftuchlehrerin in einer Schule Krach geben sollte, d.h. wenn sich die reaktionären, monokulturell orientierten, nichtgrünen Erziehungsberechtigten  und/oder Eltern empören, kann der Kopftuchträgerin der Verzicht auf ihr frommes Bekleidungsstück nahegelegt werden.

(Zum Thema siehe auch den Blog-Eintrag "Beichtspiegel und Burka" vom 26.04.2014.)

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