Art. 10 GG garantiert als Grundrecht das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Ehedem wurde der Artikel nur von um juristische Konsequenzen unbesorgten Boulevard - und/oder Enthüllungsjournalisten sowie Geheimdiensten unterlaufen. Die digitale Revolution hat diese aus einem anderen technischen Zeitalter stammende Garantie der Persönlichkeitsrechte außer Kurs gesetzt.
Für jeden Laien-Hacker, erst recht für Experten, ist es ein Kinderspiel, das e-mail-Konto eines Nutzers/Users (m/w/d) zu knacken, um an im Privatbereich übermittelte Informationen heranzukommen oder mit einem Virus das private Kommunikationsnetz lahmzulegen. Immerhin gilt derlei Zugriff auf die Privatsphäre noch als strafrechtliches Vergehen.
Anders steht es mit dem von den Hütern unserer Persönlichkeitsrechte beschworenen Datenschutz. Der Handel mit Adressen (von Kunden, Abonnenten, Unterzeichnern von fruchtlosen Aufrufen) gehört längst zum Geschäftsmodell zahlreicher Unternehmen. Meine Mobilfunknummer ist längst zu vielen Personen, Werbeunternehmen oder Umfrage-Instituten ("Haben Sie eine Minute Zeit, um ein paar Fragen zu beantworten?") bekannt, als dass ich mich über derlei Zudringlichkeit noch erregen könnte. Datenschutz als Bürgerrecht? My foot!
Es gab - gibt es sie vielleicht jetzt noch? - in meinem Umfeld ein paar wenige Leute, die sich dem Sprung ins www.net verweigerten. Sie blieben bei Kugelschreiber, Schreibmaschine, Briefen und Festnetz.
Ich gehöre nicht dazu. Als Blogger und Autor auf Globkult und diversen online-Zeitschriften bin ich auf das www.net bzw. social media angewiesen, um meine - mutmaßlich wirkungslosen - Kommentare zu den unerfreulichen Weltläuften kundzutun.
Das ist dem Internet-Kraken Google nicht entgangen. Dort wimmelt es von Einträgen unter meinem Namen. Die Sache wird etwas kompliziert dadurch, dass im Netz noch einige andere Träger meines Vor- und Nachnamens erscheinen.
Doch selbst die Allmacht Google ist nicht frei von Irrtümern. Google stiftet Verwirrung, wo meine Existenz als Publizist mit dem Konterfei eines SPD-Lokalpolitikers aus meiner fränkischen Heimatregion illustriert wird. Dass dabei mein Recht - oder das Recht des betreffenden Politikers - auf das eigene Bild verletzt, meine oder dessen Eitelkeit gekränkt sein könnte, interessiert Google nicht. Gegen Google sind wir machtlos, egal was Brüssel dagegenzu unternehmen gedenkt.
Verwunderung bzw. Ärger erregt ein anderer - offenbar unkorrigierbarer - Irrtum bezüglich meines aus Eigeninteresse initiierten Auftritts auf dem Internet-Portal academia.edu. Seit einiger Zeit versuche ich vergeblich, Publikationen auf meiner gewohnten Seite (mit hochzuladen. Es gelingt mir einfach nicht mehr. Die betreffende Seite ist blockiert. Stattdessen landet der hochgeladene Text auf einer anderen, neuen Seite unter meinem Namen - und geichfalls mit einem fremden Fotoporträt. Mit der Folge, dass ich auf der "neuen" Seite - anders als auf der blockierten Seite - nur noch ein paar "followers" habe und die Zahl der Leser (m/w/d) entsprechend bescheiden bleibt.
Versuche, das in Kalifornien angesiedelte Portal zu einer Korrektur des fehlgelaufenen Algorithmus zu bewegen, sind bis dato gescheitert. Vielleicht gelingt es geneigten Lesern meines Blogs, die anonymen Betreiber ( sc. -innen) von academia.edu auf den mich schmerzenden Riß im www.net aufmerksam zu machen.
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