Mittwoch, 3. April 2024

Wer schützt die deutsche Sprache vor dem Verfassungsschützer?

Dass "in der Nachkriegsgeschichte die Demokratie in unserem Land selten so in Gefahr [war] wie heute", verkündet Thomas Haldenwang unter der Rubrik "Fremde Federn" in der FAZ vom 2. April 2024, S. 10. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gehört unter den politischen Beamten der Bundesrepublik zu einer jüngeren Generation, für die die höchst reale Bedrohung der Nachkriegsdemokratie durch den Terrorismus der RAF offenbar nur noch eine ferne historische Episode darstellt. 

Namen von Personen und Gruppen, von denen die heutigen Gefahren für "die Demokratie in unserem Land" ausgehen, nennt der Autor nicht. Stattdessen konstatiert er, dass "die Zahl der Extremisten und das Extremismuspotential seit Jahren [steigen]. Digitalisierung  und Virtualisierung helfen einschlägigen Organisationen und Akteuren bei der Verbereitung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ideologien und von hasserfüllter Hetze." Im folgenden wird er konkreter: "Die zu Jahresbeginn bekannt gewordenen Vernetzungstreffen zwischen Rechtsextremisten  und Teilen der gesellschaftlichen Mitte (sic!) belegen Entgrenzungsprozesse, vor denen das BfV zuvor schon gewarnt hatte." 

Gemeint ist das Potsdamer "Geheimtreffen" im November 2023 von AfDlern und Mitgliedern der - damals noch innerhalb der CDU existierenden - "Werteunion".  In all der Aufregung über den dort von demokratisch wachsamen Investigativjournalisten mit- oder abgehörten Plan zur "Massendeportation" von Staatsangehörigen nichtdeutscher Herkunft wurde nie gefragt, warum die verfassungsfeindliche Zusammenkunft erst ca. sechs Wochen nach dem eigentlichen Treffen von den  Journalisten des staatlich geförderten Portals "Correctiv" ans Licht gebracht wurde.

Haldenwangs Artikel ist übertitelt "Meinungsfreiheit ist kein Freibrief". Darin proklamiert er, "um unmissverständlich klarzustellen: In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit - und das ist gut so!" Die Meinungsfreheit im Grundgesetz schütze "selbst anstößige, absurde und radikale Meinungen". "Meinungsfreiheit und Diskurs" seien  "nämlich das, was eine Demokratie von einer Autokratie oder Diktatur mit ihrem staatlich vorgegebenen propagandistischen Einheitsbrei unterscheidet." Dass auch im  - vor allem im öffentlich-rechtlichen - Medienbetrieb der Bundesrepublik meist nur politischer Einheitsbrei angeboten wird, scheint dem Geschmackssinn - und dem Sprachstil - des obersten Verfassungsschützers besser zu entsprechen. 

Laut Art. 5(2) GG finden die Freiheitsrechte (Meinungs- und Pressefreiheit, Freiheit der Kunst und der Wissenschaft) "ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Kraft seines Amtes versteht sich Haldenwang zu einer eigenständigen Auslegung des Verfassungsartikels berufen: Meinungsäußerungen können "auch unterhalb ihrer strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität verfassungsrechtlich von Belang sein." Aufgabe seines Amtes sei, in Meinungsäußerungen "tatsächliche Anhaltspunkte" von "verfassungsschutzrechtlicher Relevanz" aufzuspüren, unabhängig davon, "ob diese strafbar oder illegal sind."

Was für Anhaltspunkte er im Auge hat, erläutert Haldewang in einem Endlossatz:  "Wenn beispielsweise Bestandteile unserer freiheitlichen Grundordnung attackiert werden, zum Beispiel die Menschenwürde von Angehörigen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure verletzt wird, wenn zulässige Kritik und demokratischer Protest in Teilen umschlägt, eskaliert und zu aggressiver, systematischer Delegitimierung staatlichen Handelns wird bis hin zu Gewaltaufrufen, wenn an sich legitime  Kritik und Meinungen in extremistische Agitation umschlagen, die die Grundfesten unserer demokratischen Ordnung erschüttern sollen und so den Boden für unfriedliche und gewalttätige Aktivitäten bereiten können, können solche Äußerungen Belege für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen darstellen." 

Spätestens an dieser Stelle des Haldenwang-Aufsatzes würde jeder Deutschlehrer wutentbrannt den Rotstift ansetzen und ihn mit zig Ausrufe- und Fragezeichen garnieren. Haldenwangs zu Papier gebrachter Kreuzzug gegen reale und imaginierte Verfassungsfeinde scheitert bereits an der Syntax, nicht allein am Stil.   Dass bei Haldenwangs Kampf gegen "systematische Delegitimierung staatlichen Handelns" demokratische Grundprinzipien auf der Strecke bleiben, hat unlängst Henryk Broder auf der "Achse" verdeutlicht.https://www.achgut.com/artikel/kein_freibrief_von_haldenwang. (Siehe auch:https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/tichys-einblick-04-2024-angriff-auf-die-verfassung) Für mich geht es um eine ästhetische - im Hinblick auf den Gender-Unsinn auch politische - Grundsatzfrage: Wer schützt die deutsche Sprache vor dem Verfassungsschützer Haldenwang?



 

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